
Erste Amtschefkonferenz unter Bayern-Vorsitz 2026: „Interessen der landwirtschaftlichen Betriebe wirkungsvoll vertreten“
15. Januar 2026
Vom 14. bis 15. Januar 2026 tagte die traditionelle Amtschefkonferenz (ACK) zum Jahresauftakt in Berlin. In diesem Jahr unter der Leitung von Bayerns Amtschef Hubert Bittlmayer: „Die Herausforderungen in der Land- und Forstwirtschaft machen an Ländergrenzen nicht halt. Um tragfähige und praxisnahe Lösungen zu entwickeln, ist ein abgestimmtes Vorgehen der Länder unerlässlich. Die Amtschefkonferenz in Berlin war der inhaltliche Auftakt für den bayerischen Vorsitz der Agrarministerkonferenz im Jahr 2026. Es ist sehr erfreulich, dass sehr viele Tagesordnungspunkte einstimmig verabschiedet werden konnten. Dies ist ein starkes Signal für die Landwirtinnen und Landwirte in Deutschland. So können wir die Interessen der landwirtschaftlichen Betriebe wirkungsvoll vertreten und Zukunftsfragen geschlossen angehen.“
Im Hinblick auf die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ab 2028 äußerten die Mitglieder der Amtschefkonferenz erhebliche Zweifel an der Praktikabilität der von der EU vorgeschlagenen nationalen und regionalen Partnerschaftspläne. Sie forderten deutlich vereinfachte Umsetzungsprozesse und -strukturen, verlängerte Übergangsfristen und frühzeitige Klarheit über Zuständigkeiten und Finanzierung, um einen reibungslosen Übergang und die Akzeptanz der GAP sicherzustellen.
Ein weiterer Schwerpunkt war der Abbau unnötiger Bürokratie. Gemeinsam begrüßten die Länder die Verschiebung der elektronischen Aufzeichnungspflichten im Pflanzenschutz und bekräftigten, dass neue Melde- und Statistikpflichten nur verhältnismäßig, praxistauglich und mit erkennbarem Mehrwert eingeführt werden dürfen. Der Bund wurde gebeten, sich auf EU-Ebene für die Nutzung bestehender Daten und die Vermeidung von Doppelmeldungen einzusetzen.
Vor dem Hintergrund der angespannten sicherheitspolitischen Lage in Europa befasste sich die Konferenz zudem mit der Ernährungsnotfallvorsorge. Zentral sind zügig abgestimmte Maßnahmen von Bund und Ländern sowie bundesweit einheitliche Regelungen, um im Krisenfall eine gerechte und verlässliche Lebensmittelversorgung der Bevölkerung sicherzustellen.
Großen Raum nahm auch das Düngerecht ein. Nach den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts sehen die Länder derzeit eine erhebliche Rechtsunsicherheit. Sie haben den Bund daher gebeten, gemeinsam mit den Ländern schnellstmöglich rechtssichere Regelungen sowie Übergangslösungen zu schaffen und ein tragfähiges Gesamtkonzept vorzulegen, das Gewässerschutz und landwirtschaftliche Praxis miteinander verbindet.
Außerdem unterstrichen die Länder die Dringlichkeit verlässlicher und langfristiger Rahmenbedingungen für die Nutztierhaltung. Sie forderten eine zügige Umsetzung der angekündigten Maßnahmen zum Umbau der Tierhaltung sowie eine ausreichende und dauerhafte Finanzierung, um Planungssicherheit zu schaffen und das Vertrauen der Tierhalterinnen und Tierhalter zu stärken.
