BERLIN. Die Amtschefinnen und –chefs der Länderagrarministerien haben am Don-nerstag (19. Januar) unter Leitung von Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsstaatssek-retärin Anne Benett-Sturies erneut gegenüber dem Bund deutlich gemacht, dass den tierhaltenden Betrieben in Deutschland zeitnah eine langfristige Perspektive gegeben werden muss. „Die aktuell aus den statistischen Erhebungen deutlich abzulesenden Entwicklungen, die ein erhebliches Wegbrechen von Tierbeständen und -haltungen ausweisen, zeigen, dass unverzüglicher Handlungsbedarf besteht. Um den gesell-schaftlichen Anforderungen nach regionalen und tierwohlgerecht erzeugten Produkten in geeigneter Weise gerecht zu werden und gleichzeitig ein ausreichendes Einkom-men zu erwirtschaften, bedarf es einer rechtlichen und finanziellen Planungssicher-heit“, sagte Landwirtschaftsstaatssekretärin Anne Benett-Sturies.
Die Länder haben sich darauf verständigt, dass ein verbindliches Gesamtkonzept zum Umbau der Tierhaltung die angekündigte Erweiterung des Tierhaltungskennzeich-nungsgesetzes um weitere Tierarten, Gastronomie und verarbeitete Produkte, die Etablierung einer Herkunftskennzeichnung, die Anpassung des Bau- und Genehmi-gungsrechts einschließlich des Emissionsschutzes sowie das erforderliche Finanzie-rungskonzept miteinschließen muss. „Es ist wichtig, dass die Länder bei der Entwick-lung des Gesamtkonzeptes und seiner Teilelemente eng eingebunden werden“, so Benett-Sturies.
Im Zusammenhang mit der Düngeverordnung bitten die Agrarressorts der Länder den Bund, ein Konzept zur verursachergerechten Maßnahmendifferenzierung und Befreiung landwirtschaftlicher Betriebe von Verpflichtungen in den sogenannten roten Gebieten gemeinsam mit den Ländern zu erarbeiten. Dieses soll nach Wunsch der Länder zügig auf den Weg gebracht werden. „Es ist bedauerlich, dass es noch kein Verfahren gibt, welches Betriebe entlastet, die nachweislich gewässerschonend wirtschaften. Hier gilt es noch nachzusteuern. Die Arbeiten zum Wirkungsmonitoring im Rahmen der Dünge-verordnung könnten dabei als Diskussionsgrundlage in die Konzeptentwicklung einbe-zogen werden“, sagte Benett-Sturies.
Hinsichtlich der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln sehen die Länder generell die Notwendigkeit der Reduktion des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln und bekräftigten die Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes. Ungeachtet dessen bitten sie den Bund, sich für die Überprüfung der Indikatoren und ihrer Berechnungsmethoden auf EU-Ebene einzusetzen. „Ein Verbot des Einsatzes jeglicher Pflanzenschutzmittel in allen Schutzgebieten hätte ganz erhebliche Auswirkungen auf die Landbewirtschaftung, die auch den Ökolandbau betreffen würde. Der Vorschlag aus Brüssel geht daher eindeutig zu weit. Landwirtinnen und Landwirten, die in diesen Gebieten wirtschaften, ist ein Kom-plettverbot von Pflanzenschutzmitteln kaum vermittelbar. Dies gilt vor allem für Sonderkulturen“, sagte Benett-Sturies.
Landwirtschaftsminister Schwarz: „Ziel ist es, gemeinsam Perspektiven für eine zukunfts- und wettbewerbsfähige Landwirtschaft zu entwickeln“
KIEL. Zu Beginn des Jahres hat das Land Schleswig-Holstein turnusgemäß den Vorsitz der Agrarministerkonferenz (AMK) für 2023 übernommen. „Ich freue mich, dass unser Bundesland in diesem Jahr besondere Verantwortung für die deutsche Agrarpolitik übernimmt. Das ist gerade im Hinblick auf die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs aber auch die stetig wachsenden gesellschaftlichen und rechtlichen Anforderungen an die Landwirtschaft eine wichtige Aufgabe“, sagte Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsminister Werner Schwarz. „In der AMK müssen wir in der Zusammenarbeit der Länder mit dem Bund die Weichen stellen, um gemeinsam eine zukunfts- und wettbewerbsfähige Perspektive für unsere Landwirtinnen und Landwirte zu entwickeln. Dabei gilt es Aspekte des Tierwohls, der Nachhaltigkeit, des Klimaschutzes sowie ökonomische Erfordernisse gleichermaßen zu berücksichtigen.“
Im Rahmen der AMK tauschen sich die Landwirtschaftsministerinnen und -minister sowie Senatorinnen und Senatoren des Bundes und der Länder zu aktuellen Themen von Agrar- und Forstwirtschaft, Fischerei sowie ländlicher Entwicklung aus. Die Länder sprechen ihre Vorgehensweise ab und suchen nach einvernehmlichen Lösungen mit der Bundesregierung. „Das große Thema in diesem Jahr wird sein, wie wir den Weg für eine leistungsfähige, vielfältige Landwirtschaft gestalten, mit der ein sicheres Einkommen erwirtschaftet und zugleich noch mehr als heute zu Umwelt- und Klimaschutz sowie zum Erhalt der Artenvielfalt geleistet werden kann“, sagte Schwarz. Auf der Agenda der diesjährigen AMK sind zudem voraussichtlich folgende Themenschwerpunkte zu erwarten: der Umbau der Tierhaltung, die Anpassung an den Klimawandel, die Bekämpfung von Tierseuchen und die Ausrichtung der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik.
Neben einer Amtschefkonferenz am 18. und 19. Januar 2023 in Berlin stehen folgende Termine fest:
Hintergrund:
Schleswig-Holstein ist stark durch den Agrarsektor geprägt: Der Primärsektor erwirtschaftete 2021 in Schleswig-Holstein eine Bruttowertschöpfung von 1,5 Milliarden Euro, das sind rund 1,6 Prozent der gesamten Wertschöpfung im Land. Laut des Statistikamt Nord wirtschaften knapp zwei Drittel der 12.194 schleswig-holsteinischen Betriebe als Futterbau- (überwiegend Rinder-, Schaf- oder Pferdehaltung) oder Veredlungsbetriebe (überwiegend Schweine- oder Geflügelhaltung). Bei 32 Prozent handelte es sich um spezialisierte Ackerbau-, Gartenbau- und Dauerkulturbetriebe, und die restlichen sieben Prozent entfallenen auf Verbund- bzw. Gemischtbetriebe. Die landwirtschaftliche Nutzfläche umfasst 982.753 Hektar, davon sind 66 Prozent Ackerfläche, 33 Prozent Dauergrünland und 1 Prozent Dauerkulturen.
Minister Sven Schulze befürwortet gemeinsamen Kompromiss der Länder zum Umbau der Nutztierhaltung
Quedlinburg. Die Agrarministerinnen und Agrarminister von Bund und Ländern haben sich auf der Agrarministerkonferenz in Quedlinburg unter anderem zu den Auswirkungen und Folgen des Ukraine-Krieges auf die Landwirtschaft, zur Sicherung der Energieversorgung in der Land- und Ernährungswirtschaft, der Waldbrandpräventionsstrategie, zum Umbau der Nutztierhaltung und zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln abgestimmt.
AMK-Vorsitzender, Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Sven Schulze, sagt dazu: „Ich freue mich, dass wir im Bereich des Umbaus der Nutztierhaltung gemeinsame Kompromisse finden konnten. Ich befürworte ausdrücklich, dass der Bund schnellstmöglich ein verbindliches und finanziell untersetztes Gesamtkonzept unter Beteiligung der Länder vorlegen wird.
Zudem begrüße ich das steigende Engagement des Bundes im Bereich der Waldbrandprävention. Er wird Handlungsempfehlungen als Teil einer einheitlichen Präventions- und Bekämpfungsstrategie vorlegen.“
Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, ergänzt: „Die Folgen des russischen Angriffskriegs, der Klimakrise und der Pandemie treffen die Landwirtschaft und den Ernährungssektor hart. Es ist deshalb wichtig, dass wir gemeinsam – Bund und Länder – alles in unserer Macht Stehende tun, um zu helfen. Als Bundesregierung helfen wir mit unseren Entlastungspaketen, etwa indem wir das Lebensmittelhandwerk bei den Energiekosten unterstützen wollen. Und wir helfen mit unseren Landwirtschaftshilfen in Höhe von 180 Millionen Euro den Betrieben ganz gezielt. Langfristig kommt es darauf an, dass wir die Landwirtschaft krisenfest machen. Ganz oben auf der Agenda muss der Umbau der Tierhaltung stehen und ich bin froh, dass die Agrarministerkonferenz dies auch so sieht. Ich hoffe, dass der Beschluss seine Wirkung in Berlin nicht verfehlen wird, um endlich eine Einigung zur Finanzierung herbeizuführen. Da haben wir als Koalition noch ein Stück Arbeit vor uns. Die tierhaltenden Betriebe brauchen eine verlässliche und langfristige Perspektive. Unser gemeinsames Ziel sollte sein, der Tierhaltung in Deutschland eine gute Zukunft zu geben.“
Priska Hinz, Staatsministerin im Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Hessen, sagt zur Energiekrise in der Landwirtschaft: „Aufgrund explodierender Produktionskosten stehen viele landwirtschaftliche Betriebe mit dem Rücken zur Wand und brauchen dringend Planungssicherheit. Das gilt insbesondere für die Ökobetriebe und Tierhalter, da in diesem Bereich die Kaufkraft der Verbraucherinnen und Verbraucher nachlässt. Die Agrarministerkonferenz ist sich einig, dass es endlich ein Konzept zum Umbau der Nutztierhaltung braucht und begrüßt, dass dies vom Bund nun zügig auf den Weg gebracht wird und endlich Planungssicherheit schaffen wird.
Darüber hinaus sind wir uns einig, dass erstmal mit Blick auf den kommenden Winter die Energieversorgung und der wirtschaftliche Weiterbetrieb der Unternehmen des Land- und Ernährungssektors, insbesondere der Grundnahrungsmittelhersteller, sichergestellt werden muss. Hier war sich die Agrarministerkonferenz einig und steht weiterhin mit der Bundesnetzagentur und dem Bundeslandwirtschaftsminister im Austausch.“
Barbara Otte-Kinast, Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Niedersachsen, sagt: „Eine Milliarde Euro reicht auf Dauer natürlich nicht für den Umbau der Nutztierhaltung und kommt auch fast schon zu spät. Längst liegt der Lösungsvorschlag der Borchert-Kommission auf dem Tisch, wie man die Einkommensinteressen der Landwirtschaft mit dem Wunsch nach einer umwelt- und tierwohlgerechten Landwirtschaft unter einen Hut bekommt. Wir brauchen für unsere Landwirtinnen und Landwirte das deutliche Signal der Bundesregierung, dass die Tierhaltung in Deutschland gewollt ist.
Bei der Afrikanischen Schweinepest bin ich froh, dass die AMK unserem Antrag gefolgt ist. Es wird nun geprüft, ob wir im Seuchenfall Schlacht-, Zerlege- und Verarbeitungsbetriebe sowie Kühlhäuser vorhalten, die Tiere aus der Restriktionszone abnehmen und weiterverarbeiten. Außerdem soll sich das BMEL bei der EU dafür einsetzen, dass die Frist von 90 Tagen reduziert werden kann, wenn es sich wie im Emsland um einen Punkteintrag handelt.“
Sonder-Agrarministerkonferenz zum GAP-Strategieplan
Vorsitzender Sven Schulze: „Unsere Landwirte brauchen jetzt Planungssicherheit“
Magdeburg. Die Agrarministerinnen und Agrarminister von Bund und Ländern haben gestern erneut über den nationalen Strategieplan der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) beraten. Hintergrund sind die laufenden Verhandlungen des Bundes mit der EU-Kommission zur Ausgestaltung der neuen EU-Förderperiode ab dem 1. Januar 2023.
AMK-Vorsitzender, Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Sven Schulze, sagt dazu: „Nach den heutigen Beratungen ist jetzt der Bund gefordert, eine möglichst schnelle Genehmigung beim GAP-Strategieplan zu erzielen – im Interesse einer Rechts- und Planungssicherheit für unsere Landwirtinnen und Landwirte. Die Mehrheit der Länder begrüßen den Vorschlag der EU-Kommission zur vorübergehenden Aussetzung der Regelungen für den Fruchtwechsel (GLÖZ 7) und zu den Stilllegungen von Ackerflächen (GLÖZ 8) ab 2023 und fordern die 1 : 1-Umsetzung in Deutschland. Es ist bedauerlich, in der heutigen Konferenz für diesen Vorschlag keinen einstimmigen Beschluss herbeigeführt zu haben.“
Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, ergänzt: „Ich bin sehr zufrieden, dass die Länder unseren Kurs beim GAP-Strategieplan unterstützen und wir nun endlich weitermachen können. Das ist ein wichtiges politisches Signal in zwei Richtungen: Nach Brüssel zur EU-Kommission und für die Landwirtinnen und Landwirte in Deutschland, die nun die verdiente Planungssicherheit bekommen. Was wir nun in Brüssel einreichen, ist soweit abgestimmt mit der Kommission, dass die Genehmigung nur noch Formsache ist. Wir können jetzt die nötigen Anpassungen in den Verordnungen zu den Direktzahlungen und zur Konditionalität angehen. Für die Wiedereinreichung des Strategieplans sind wir zudem auf die aktualisierten Zuarbeiten der Länder beispielsweise zu Konkretisierungen bei der zweiten Säule oder bei den Finanztabellen angewiesen.
Was das Aussetzen von Stilllegung und Fruchtwechsel angeht, ist es schade, dass einige Länder versucht haben, den GAP-Strategieplan in Geiselhaft zu nehmen. Umso dankbarer bin ich, dass die AMK darauf nicht eingegangen ist. Bedauerlich ist es, dass einige Bundesländer trotz größtmöglicher Transparenz und einer eindeutigen Faktenlage so tun, als sei die nationale Umsetzung der Ausnahmegenehmigung der EU-Kommission nur reine Formsache. Brüssels Entscheidung ist mit heißer Nadel gestrickt und hat einige logische Fehler: So muss, wer bestimmte Ökoregelungen oder Agrarumweltmaßnahmen anwenden will, die Mindeststandards von GLÖZ 7 und GLÖZ 8 trotzdem einhalten. Mit diesen und anderen Problemen beschäftigen sich gerade auch andere Mitgliedsstaaten.
Die Bäuerinnen und Bauern sowie die Umwelt verdienen es, dass wir uns genau anschauen, wie sich Entscheidungen auswirken. Wer jetzt hier so tut, als wäre das nur ein Handstreich und wir hätten sofort mehr Lebensmittel ohne negative Auswirkungen auf die wirtschaftliche Planung der Landwirte sowie Folgen für die Böden und Artenvielfalt, der macht es sich zu einfach. Entscheidungen mit weitreichenden Folgen sollte man nicht übers Knie brechen – daher werden wir jetzt gemeinsam mit den Ländern die offenen Fragestellungen, die die EU-Verordnung aufwirft, klären und dann einen innerhalb der Bundesregierung abgestimmten Vorschlag zum weiteren Vorgehen machen.
Übrigens sollten wir die Wissenschaft ernstnehmen, wenn wir es ernst meinen mit der Ernährungssicherung für die Weltbevölkerung. Kurzfristige Mengensteigerung sind nicht nachhaltig. Forscher sagen uns deutlich, dass wir die Verbrauchsseite anschauen müssen, Stichwort: Tank, Trog und Tonne. Diese Konkurrenz zulasten der Ernährung muss aufgelöst werden. So könnten wir allein in Deutschland mehr Menschen satt bekommen, als mit allen Stilllegungsflächen in Europa zusammen. Laut Thünen-Institut könnten auf der Fläche, die wir für Bioenergieerzeugung nutzen, rund 10 Millionen Tonnen Getreide angebaut werden. In Deutschland verfüttern wir jährlich 25 Millionen Tonnen Getreide an Nutztiere. Und – umgerechnet in Getreideeinheiten – werfen wir jährlich mehr als 10 Millionen Tonnen Getreide in die Tonne. Pragmatismus heißt: Sich all das anzuschauen und Lösungen zu finden.“
Dr. Till Backhaus, Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt des Landes Mecklenburg-Vorpommern, sagt dazu: „Natürlich hätte ich mir für die Landwirtinnen und Landwirte diesen Schritt schon viel früher gewünscht. Die Ernte läuft bereits und die Landwirtschaft muss wissen, woran sie im nächsten Jahr ist. Hier geht es um sehr viel Geld für diese systemrelevante Schlüsselbranche und auch für den ländlichen Raum.
Der neue GAP Strategieplan ist nun konkretisiert und kann damit zeitnah der EU-Kommission vorgelegt werden. Damit weiß die Landwirtschaft bald, mit welchen Prämien sie im nächsten Jahr für welche Umweltmaßnahmen rechnen kann. Ich bedanke mich bei meinen Fachkolleginnen und Kollegen für die konstruktive und ernsthafte Diskussion. Es war allen Beteiligten klar, dass wir dringend zu einem Ergebnis kommen mussten und das haben wir mit dem heutigen Beschluss erreicht. Im Herbst erwarten wir die Genehmigung des Plans.“
Wolfram Günther, Staatsminister für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft des Freistaats Sachsen, erklärt: „Den grün geleiteten Agrarressorts sind zwei Punkte wichtig. Erstens haben wir in der AMK einvernehmlich die Basis geschaffen, dass Deutschland seinen GAP-Strategieplan wieder einreichen kann. Der Bund hat nun das politische Mandat dazu. Das heißt, wir haben die offenen Fragen der EU zum deutschen Strategieplan geklärt und uns dazu politisch abschließend verständigt. Das ist ein enorm wichtiges Signal für die Landwirtinnen und Landwirte. Sie haben damit ein großes Stück betriebswirtschaftliche Planungssicherheit.
Mit Blick vor allem auf Flächenstilllegungen ab 2023 sind wir zudem an einer sachgerechten, praktikablen und schnellen Lösung interessiert. Allerdings zeigte sich, dass wir hier noch Klärungsbedarf haben und Fakten brauchen. Das betrifft Aspekte der globalen Ernährungssicherheit und der biologischen Vielfalt genauso wie Fragen des praktischen Vollzugs durch die Betriebe, aber auch der Einkommenswirkung der ersten Säule und hier vor allem der Öko-Regelungen. Diese offenen Fragen wollen wir in den kommenden 14 Tagen klären.“
Peter Hauk, Minister für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz des Landes Baden-Württemberg, sagt: „Die Lage, die durch den russischen Angriffskrieg ausgelöst wurde, verlangt jetzt klare Entscheidungen. Es ist sehr zu begrüßen, dass sich die Agrarministerinnen und Agrarminister, Senatorinnen und Senatoren der Länder in den meisten Punkten zum GAP-Strategieplan einigen konnten und damit ein klares Signal nach Brüssel senden. Umso unverständlicher ist, dass einige Länder und der Bund die Entscheidung über die Aussetzung der Konditionalität zu vier Prozent-Stilllegung und Fruchtwechsel wieder verschoben haben. Das kann man keinem Landwirt mehr erklären. Wir befinden uns jetzt in der Ernte und die Äcker liegen blank. Die Landwirtinnen und Landwirte können nicht mehr warten. Sie stehen bereit, um Lebensmittel zur Entspannung der Welternährungslage zu produzieren. Wir hätten hier ein klares einstimmiges Signal an die Landwirtschaft senden müssen. Erfreulich ist, dass wenigstens die sogenannten Schwarzbrachen praktisch vom Tisch sind. Dies war ein zentrales Anliegen von Baden-Württemberg, um den Landwirtinnen und Landwirten die Möglichkeit der aktiven Begrünung von Stilllegungsflächen einzuräumen.“
Austausch der Agrarminister zum GAP-Strategieplan
Minister Sven Schulze: „Unsere Landwirte brauchen Planungssicherheit“
Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister und Vorsitzender der Agrarministerkonferenz Sven Schulze hat die Agrarministerinnen und -minister sowie die zuständigen Amtschefs von Bund und Ländern zu einem Austausch im Vorfeld der heute startenden Sonder-Amtschefkonferenz (Sonder-ACK) eingeladen, um über den Strategieplan der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu beraten. Grund sind die noch laufenden Verhandlungen des Bundes mit der EU-Kommission zur neuen EU-Förderperiode ab 1. Januar 2023, nachdem Brüssel Anpassungen gefordert hatte.
Sonder-Agrarministerkonferenz zum Thema Wald
Minister Sven Schulze: „Unsere gemeinsam gefassten Beschlüsse sind ein starkes Signal für die Zukunft unseres Waldes“ |
AMK-Vorsitzender, Forstminister Sven Schulze: „In den vergangenen Jahren beobachten wir eine deutliche Waldveränderung. Besonders die Fichtenwälder, aber auch andere Waldbestände, haben unter Extremwetterereignissen, Borkenkäferbefall und enormer Trockenheit sichtlich gelitten. Gemeinsam mit Bund und Ländern müssen wir dafür Sorge tragen, dass unsere Wälder wieder ihre eigentliche Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion erfüllen können. Die Unterstützung für einen klimaorientierten Waldumbau ist dabei nur möglich, wenn Bund und Länder gemeinsam handeln. Der Austausch mit den zuständigen Ministerinnen und Minister, um konkrete Lösungen zu finden, war aus diesem Grund sehr wichtig.“
Folgende Beschlüsse wurden unter anderem auf der AMK gefasst:
Nachhaltiges Bauen mit Holz und Herausforderungen der Energieerzeugung
Die Agrarressorts der Länder sprechen sich für den Einsatz von langlebigen Holzprodukten sowie deren Kaskadennutzung aus. Dadurch kann langfristig CO2 gebunden und ein sicherer Beitrag zur nachhaltigen, klimafreundlichen und sektorenübergreifenden Umbau unserer Energieversorgung erreicht werden. Zur Sicherung der heimischen Holzindustrie sind regionale Wirtschaftskreisläufe dem Fernexport von Rohholz vorzuziehen.
Erarbeitung bundesweiter Präventionsstrategien um Waldbrände zu verhindern
Wochenlange Trockenheit und hohe Temperaturen werden auch künftig das Risiko für Waldbrände signifikant zunehmen lassen. Daher wollen die Länder gemeinsam mit dem Bund eine bundeseinheitliche Kommunikations- und Informationsstrategie entwickeln, mit Hilfe derer eine Prävention gewährleistet werden kann. Entsprechende finanzielle Mittel sollen dafür bereitgestellt werden.
Bewältigung von Extremwetterfolgen im Wald
Die Ministerinnen und Minister der Agrarressorts der Länder sind der Auffassung, dass die Finanzmittelausstattung für Wiederbewaldungsmaßnahmen nicht ausreicht. Um das Ziel eines artenreichen und klimaresilienten Waldes zu erreichen, werden neben heimischen Arten auch andere standortangepasste Baumarten eingesetzt werden müssen. Der Bund wird gebeten, die finanziellen GAK-Mittel aufzustocken.
Gesetzesnovellen im Waldbereich
Die Agrarressorts der Länder begrüßen das klare Bekenntnis der Bundesregierung zum aktiven Waldumbau hin zu vielfältigen, nachhaltigen und klimastabilen Mischwäldern. Eine Novellierung des Bundeswaldgesetzes sowie die Entwicklung konkreter Schritte im Rahmen eines Ausgleichsgesetzes für Forstschäden werden für einen gezielten Waldumbau als dringend erforderlich erachtet.
Ökosystemleistungen honorieren
Waldbesitzer kümmern sich um die Waldpflege und die Aufrechterhaltung der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes. Zunehmend wird es jedoch schwieriger, die Ökosystemleistungen (u. a. Bodenschutz, Wasserschutz etc.) unentgeltlich zu erbringen. Daher bitten die Agrarministerinnen und Agrarminister den Bund, zusätzliche Klimaschutz- und Biodiversitätsleistungen der Waldbesitzenden zu honorieren. Damit soll auch ein gezielter Anreize gegen vermehrte Flächenverkäufe zu gesetzt werden.
Pressemitteilung des Vorsitzlandes zu den Ergebnissen der Frühjahrs-AMK
Zwischenstand der Sonder-Agrarministerkonferenz vom 17. März 2021
Ergebnisse der Sonder-Agrarministerkonferenz vom 5. Februar 2021
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Fleethörn 29-31
24103 Kiel
Telefon: siehe Geschäftsstelle
amk2023@mllev.landsh.de
Presse:
Pressestelle@mllev.landsh.de
ACK:
18.-19.01.2023
in Berlin
Frühjahrs-AMK:
22.-24.03.2023
in Büsum
Herbst-AMK:
20.-22.09.2023
in Kiel